- Wir möchten uns kirchlich trauen lassen
- Wir möchten unsere Ehe / unsere Partnerschaft segnen lassen
- Wir möchten unsere Lebensgemeinschaft segnen lassen.
- Wir möchten das Eheversprechen erneuern.
- Wir möchten einen Dankgottesdienst zu unserem Hochzeitsjubiläum feiern.
- Wir möchten den Jahrestag unserer Partnerschaft bedenken.
Für alle, die Spaß haben am Kreativsein und gespannt sind auf viele schöne Überraschungen !
Unsere Idee: Gestaltet eine ADVENTSBOX mit 24 liebevoll selbst gemachten Geschenken. Wir tauschen die Boxen dann untereinander aus.
Ab 1. Dezember bis zum Heiligen Abend bereitet die Adventsbox dann jeden Tag eine kleine Freude.
Am Donnerstag, 30. November 2023 um 17.00 Uhr feiern wir eine Licht-Andacht in der Friedenskirche.
Danach gibt es Kekse und warme Getränke und den Austausch der Adventsboxen.
Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede
Trauerhalle auf dem Evangelischen Friedhof
Pfarrstraße 10
45359 Essen
Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf)
Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept.
Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.
Information
- Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung
Teilnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Es gilt das Abstandsgebot.
Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.
Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
Teilnehmenden-Obergrenze
Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Trauerhalle (55m², 30 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 11 Personen begrenzt.
Am Eingang werden durch die Bestattung Anwesenheitslisten geführt, die auch dafür Sorge tragen, dass nicht mehr als die maximale Teilnehmendenzahl anwesend ist. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.
Abstandswahrung
Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Die Anzahl der Sitzplätze wird durch Wegnahme von Stühlen reduziert.
Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.
Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.
Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich.
Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 20. Mai 2020.
ZUM PRESBYTERAMT KANDIDIEREN BEI DER WAHL IM FEBRUAR 2024 BISLANG:
BETTINA BENDLER
Alter: 66
Getrennt lebend, 2 Kinder, 2 Katzen
Apothekenhelferin, Verwaltungsangestellte, Privatier
So viele Hobbys, dass der Platz zum Aufzählen fehlt
Mitglied im Presbyterium seit mehr als 20 Jahren
Prädikantin
NATALIE BENZ-DÖRING
Alter 54
Verheiratet
Sachbearbeiterin Finanzverwaltung NRW
Besondere Hobbys: Garten, Reisen, Freunde bekochen, Kultur
BRIGITTE CASTILLO HERNANDEZ
Alter 57
Liiert,2 erwachsene Kinder, 1 Enkelin
Sozialpädagogin bei einem evangelischen Träger in der Beschäftigungsförderung
Mitglied im Presbyterium seit 2016
Besondere Hobbys: Radfahren, Musik und Musizieren
CLAUDIA JANDAY
Alter 57
Verheiratet, 3 Kinder, 2 Enkel, 1 Hund
Anästhesieschwester und selbständig im Familienbetrieb tätig
Mitglied im Presbyterium seit 2010
Besonderes Hobby: Mitglied in der Rettungshundestaffel
DORIS KLEIN
Alter: 55
Verheiratet, 3 Kinder, 2 Hunde, 2 Katzen, 4 Hühner, 6 Schafe
Rentnerin
Mitglied im Presbyterium seit 2020
SILKE KUCKERT-BRINKMANN
Alter :53
Verheiratet, 2 Kinder, 2 Hunde, 2 Katzen, 2 Ponys
Mitglied im Presbyterium seit 2011
ANDREA ROHRBECK
Alter:59
Verheiratet, 2 Söhne
Bauingenieurin
Mitglied im Presbyterium seit 2011
Besondere Hobbys: Musik, Radfahren
CHRISTIANE SCHMITZ
Alter 54
Verheiratet, 1 Tochter, 1 Enkelkind
Beamtin
Mitglied des Presbyteriums seit 2020
Agnes Stappert
Alter : 71 Jahre, in langjähriger Partnerschaft, ein Sohn;
Sozialarbeiterin, Rentnerin und Supervisorin;
Mitglied im Presbyterium seit 2020;
Multiplikatorin für das Thema Gewaltschutz der ev. Kirche im Rheinland - hinschauen-helfen-handeln -
JÖRG THIEDE
Alter: 53 Jahre
verheiratet, 1 Hund
Unternehmensberater
Mitglied im Presbyterium seit 23 Jahren.
RENATE WEBERA
Alter: 59
Verheiratet, 2 Kinder
Erzieherin
Besondere Hobbys: Singen, Sport, Reisen, Wandern
Mitglied im Presbyterium seit 2020
GÜNTER WERNER
Alter: 67
Verheiratet, 1 Tochter, 2 Enkeltöchter
Rentner
Mitglied im Presbyterium seit 2020
Besondere Hobbys: Bienen, Kleingartenvorstand, Beschäftigung mit den Enkelinnen
HORST WILCZOPOLSKI
Alter 62
Verheiratet, durch Patchwork 5 Kinder, 1 Enkelin
Sicherheitsingenieur
Mitglied des Presbyteriums seit 2020
LINDA ROSTECK (MITARBEITERPRESBYTERIN)
Alter 43
Verheiratet, 2 Kinder, 2 Kater
Küsterin im GZ Kattendahl und in der Gnadenkirche
Mitarbeiterin in einem Bestattungsunternehmen
Mitglied des Presbyteriums seit 2016
Besonderes Hobby: Gartenarbeit
Evangelische Kirchengemeinde
Dellwig-Frintrop-Gerschede
Friedenskirche
Schilfstr. 6
45357 Essen
Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen
Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept.
Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.
Information
Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege [optional: Schaukästen / Lokalzeitung / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.
Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:
- Zeiten und Orte der Gottesdienste
- Teilnahmebedingungen (s.u.)
- Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung [
- Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
- Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
- Eintrag in Anwesenheitslisten
- Sitzordnung
- Hygieneregelungen
- Abstandsgebot
- Kein Gesang
Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.
Teilnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Es gilt das Abstandsgebot.
Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.
Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
Teilnehmenden-Obergrenze
Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Friedenskirche (301qm, 228 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 60 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.
Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.
Abstandswahrung
Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung: In der Friedenskirche erfolgt der Zugang durch das rechte und linke Eingangsportal jeweils für eine Seite des Kircheninnenraums, ebenso der Ausgang durch das rechte und linke Eingangsportal für die jeweilige Sitzreihenseite.
In der Friedenskirche werden Sitzplätze durch Zettel mit der Aufschrift „Sitzplatz“ „versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten und jede 2. Sitzreihe gesperrt. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.
Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.
Türgriffe und Handläufe Stühle und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.
Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.
Gottesdienstablauf
Ab dem …25. Mai 2020 [Datum einsetzen] wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:
[Beschreibung der geplanten Präsenzgottesdienste]
Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. [optional: Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]
Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.
Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.]
Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. [alternative Option: Bei der Feier des Abendmahls wird besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; so unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben.]
Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.
Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 25.… Mai 2020.
Konfirmation als Feier des Angenommenseins
Hier gibt's alle Infos zum Konfirmandenunterricht zumDownload
Für manche Jugendliche ist die Teilnahme am regulären Konfirmandenunterricht aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkung sehr anstrengend und teilweise nur schwer oder gar nicht möglich. Wenn der Besuch des regulären Konfirmandenunterrichts Bedingung ist zur Konfirmation, geben betroffene Jugendliche häufig den Wunsch, konfirmiert zu werden, auf. Aber Konfirmation ist nicht nur nachgeholter Taufunterricht, der mit dem bewussten Ja zur Taufe seinen Abschluss findet. Konfirmation stellt vor allem das Erleben der jungen Menschen in den Mittelpunkt, dass sie so wie sie sind, in der Familie, von Freund*innen, von der Gemeinde und vor allem von Gott angenommen sind.
Für Jugendlichen mit Einschränkungen lassen sich speziell geeignete Formen finden, sich auf die Konfirmation vorzubereiten und das Fest im Kreise der Familie und Gemeinde zu erleben. Ansprechpartner*in Eltern und Familienangehörige, die sich informieren möchten:
Pfarrerin Augustin 01732978143
Pfarrerin.augustin@googlemail.com
Pfarrer Fritz Pahlke. 020-607273
pahlke@cne-dsl.de
Evangelische Kirchengemeinde
Dellwig-Frintrop-Gerschede
Gemeindezentrum Quellstraße
Quellstr. 24
46117 Oberhausen
Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen
Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept.
Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.
Information
Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege öffentlich angekündigt.
Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:
- Zeiten und Orte der Gottesdienste
- Teilnahmebedingungen (s.u.)
- Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung
- Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
- Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
- Eintrag in Anwesenheitslisten
- Sitzordnung
- Hygieneregelungen
- Abstandsgebot
- Kein Gesang
Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.
Teilnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Es gilt das Abstandsgebot.
Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.
Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
Teilnehmenden-Obergrenze
Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. Im Gemeindezentrum Quellstraße (149qm, 100 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 30 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.
Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.
Abstandswahrung
Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung: Im Gemeindezentrum Quellstraße erfolgt der Zugang durch das Hauptportal und auch der Ausgang, geregelt durch Aufsichtspersonal.
Im Gemeindezentrum Quellstraße werden Einzelstühle, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten, entsprechend der Höhe Maximalbesucherzahl, aufgestellt. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.
Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.
Türgriffe und Handläufe Stühle und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.
Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.
Gottesdienstablauf
Ab dem … Mai 2020 [Datum einsetzen] wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:
[Beschreibung der geplanten Präsenzgottesdienste]
Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. [optional: Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]
Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.
Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.]
Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. [alternative Option: Bei der Feier des Abendmahls wird besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; so unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben.]
Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.
Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem … Mai 2020.