Für alle, die Spaß haben am Kreativsein und gespannt sind auf viele schöne Überraschungen !

Unsere Idee: Gestaltet eine ADVENTSBOX mit 24 liebevoll selbst gemachten Geschenken. Wir tauschen die Boxen dann untereinander aus.

Ab 1. Dezember bis zum Heiligen Abend bereitet die Adventsbox dann jeden Tag eine kleine Freude.

Am Donnerstag, 30. November 2023 um 17.00 Uhr feiern wir eine Licht-Andacht in der Friedenskirche.

Danach gibt es Kekse und warme Getränke und den Austausch der Adventsboxen.

ZUM PRESBYTERAMT KANDIDIEREN BEI DER WAHL IM FEBRUAR 2024 BISLANG:

 

BETTINA BENDLER

Bendler

Alter: 66

Getrennt lebend, 2 Kinder, 2 Katzen

Apothekenhelferin, Verwaltungsangestellte, Privatier

So viele Hobbys, dass der Platz zum Aufzählen fehlt 

Mitglied im Presbyterium seit mehr als 20 Jahren 

Prädikantin 

 

NATALIE BENZ-DÖRING

Benz

Alter 54

Verheiratet

Sachbearbeiterin Finanzverwaltung NRW

Besondere Hobbys: Garten, Reisen, Freunde bekochen, Kultur 

 

BRIGITTE CASTILLO HERNANDEZ

Castillo

Alter 57

Liiert,2 erwachsene Kinder, 1 Enkelin

Sozialpädagogin bei einem evangelischen Träger in der Beschäftigungsförderung

Mitglied im Presbyterium seit 2016

Besondere Hobbys: Radfahren, Musik und Musizieren

 

CLAUDIA JANDAY

Janday

Alter 57

Verheiratet, 3 Kinder, 2 Enkel, 1 Hund

Anästhesieschwester und selbständig im Familienbetrieb tätig

Mitglied im Presbyterium seit 2010

Besonderes Hobby: Mitglied in der Rettungshundestaffel

 

DORIS KLEIN

Klein

Alter: 55

Verheiratet, 3 Kinder, 2 Hunde, 2 Katzen, 4 Hühner, 6 Schafe

Rentnerin

Mitglied im Presbyterium seit 2020

 

SILKE KUCKERT-BRINKMANN

Kuckert

Alter :53

Verheiratet, 2 Kinder, 2 Hunde, 2 Katzen, 2 Ponys

Mitglied im Presbyterium seit 2011

 

ANDREA ROHRBECK

Rohrbeck

Alter:59

Verheiratet, 2 Söhne 

Bauingenieurin

Mitglied im Presbyterium seit 2011

Besondere Hobbys: Musik, Radfahren

 

CHRISTIANE SCHMITZ

Schmitz

Alter 54

Verheiratet, 1 Tochter, 1 Enkelkind

Beamtin

Mitglied des Presbyteriums seit 2020

 

Agnes Stappert

Stappert

Alter : 71 Jahre, in langjähriger Partnerschaft, ein Sohn;

Sozialarbeiterin, Rentnerin und Supervisorin;

Mitglied im Presbyterium seit 2020;

Multiplikatorin für das Thema Gewaltschutz der ev. Kirche im Rheinland - hinschauen-helfen-handeln -  

 

JÖRG THIEDE

Thiede

Alter: 53 Jahre

verheiratet, 1 Hund
Unternehmensberater 
Mitglied im Presbyterium seit 23 Jahren.

 

RENATE WEBERA

Webera

Alter: 59

Verheiratet, 2 Kinder

Erzieherin

Besondere Hobbys: Singen, Sport, Reisen, Wandern

Mitglied im Presbyterium seit 2020

 

GÜNTER WERNER

Werner

Alter: 67 

Verheiratet, 1 Tochter, 2 Enkeltöchter

Rentner

Mitglied im Presbyterium seit 2020

Besondere Hobbys: Bienen, Kleingartenvorstand, Beschäftigung mit den Enkelinnen 

 

HORST WILCZOPOLSKI

Wilczopolski

Alter 62

Verheiratet, durch Patchwork 5 Kinder, 1 Enkelin

Sicherheitsingenieur

Mitglied des Presbyteriums seit 2020

 

LINDA ROSTECK (MITARBEITERPRESBYTERIN)

Rosteck

Alter 43

Verheiratet, 2 Kinder, 2 Kater

Küsterin im GZ Kattendahl und in der Gnadenkirche

Mitarbeiterin in einem Bestattungsunternehmen 

Mitglied des Presbyteriums seit 2016

Besonderes Hobby: Gartenarbeit 

Evangelische Kirchengemeinde

Dellwig-Frintrop-Gerschede

Friedenskirche

Schilfstr. 6

45357 Essen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen  

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege [optional: Schaukästen / Lokalzeitung / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.  

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung [

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Friedenskirche (301qm, 228 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 60 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung: In der Friedenskirche erfolgt der Zugang durch das rechte und linke Eingangsportal jeweils für eine Seite des Kircheninnenraums, ebenso der Ausgang durch das rechte und linke Eingangsportal für die jeweilige Sitzreihenseite.

In der Friedenskirche werden Sitzplätze durch Zettel mit der Aufschrift „Sitzplatz“ „versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten und jede 2. Sitzreihe gesperrt. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.

Türgriffe und Handläufe Stühle und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

 

Gottesdienstablauf

Ab dem …25.  Mai 2020 [Datum einsetzen] wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

[Beschreibung der geplanten Präsenzgottesdienste] 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. [optional: Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.] 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. [alternative Option: Bei der Feier des Abendmahls wird besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; so unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben.] 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 25.… Mai 2020.  

 

Konfirmation als Feier des Angenommenseins

Hier gibt's alle Infos zum Konfirmandenunterricht zumDownload

 

Für manche Jugendliche ist die Teilnahme am regulären Konfirmandenunterricht aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkung sehr anstrengend und teilweise nur schwer oder gar nicht möglich. Wenn der Besuch des regulären Konfirmandenunterrichts Bedingung ist zur Konfirmation, geben betroffene Jugendliche häufig den Wunsch, konfirmiert zu werden, auf. Aber Konfirmation ist nicht nur nachgeholter Taufunterricht, der mit dem bewussten Ja zur Taufe seinen Abschluss findet. Konfirmation stellt vor allem das Erleben der jungen Menschen in den Mittelpunkt, dass sie so wie sie sind, in der Familie, von Freund*innen, von der Gemeinde und vor allem von Gott angenommen sind.

Für Jugendlichen mit Einschränkungen lassen sich speziell geeignete Formen finden, sich auf die Konfirmation vorzubereiten und das Fest im Kreise der Familie und Gemeinde zu erleben. Ansprechpartner*in Eltern und Familienangehörige, die sich informieren möchten:

Pfarrerin Augustin 01732978143 
Pfarrerin.augustin@googlemail.com

Pfarrer Fritz Pahlke. 020-607273 
pahlke@cne-dsl.de

Evangelische Kirchengemeinde

Dellwig-Frintrop-Gerschede

Gemeindezentrum Quellstraße 

Quellstr. 24

46117 Oberhausen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege öffentlich angekündigt. 

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung 

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. Im Gemeindezentrum Quellstraße (149qm, 100 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 30 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung: Im Gemeindezentrum Quellstraße erfolgt der Zugang durch das Hauptportal und auch der Ausgang, geregelt durch Aufsichtspersonal.

Im Gemeindezentrum Quellstraße werden Einzelstühle, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten, entsprechend der Höhe Maximalbesucherzahl, aufgestellt. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.

Türgriffe und Handläufe Stühle und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

Gottesdienstablauf

Ab dem … Mai 2020 [Datum einsetzen] wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

[Beschreibung der geplanten Präsenzgottesdienste] 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. [optional: Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.] 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. [alternative Option: Bei der Feier des Abendmahls wird besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; so unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben.] 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem … Mai 2020.  

 

 

Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede

Trauerhalle auf dem Evangelischen Friedhof

Pfarrstraße 10

45359 Essen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Trauerhalle (55m², 30 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 11 Personen begrenzt.

Am Eingang werden durch die Bestattung Anwesenheitslisten geführt, die auch dafür Sorge tragen, dass nicht mehr als die maximale Teilnehmendenzahl anwesend ist. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Die Anzahl der Sitzplätze wird durch Wegnahme von Stühlen reduziert. 

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. 

Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. 

Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 20. Mai 2020.

 

Name der Kirchengemeinde      Dellwig – Frintrop - Gerschede

Predigtstätte, an der Präsenzgottesdienste stattfinden

Anschrift: St. Paulus, Tangabucht 12, 45357 Essen, Hauptkirche

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig – Frintrop – Gerschede das folgende Schutzkonzept.

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege [optional: Schaukästen / Lokalzeitung / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.  

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  (St. Paulus Hauptkirche: 12.6.; 26.6.; 10.7.; 24.7.; 14.8.; Donnerstag 27.8. um 18.00 Uhr)

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Telefonische Anmeldung bei Küsterin Nicole Krieger unter 0160/1512130

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten
  • Eintrag in Anwesenheitslisten im Eingangsbereich der Hauptkirche
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der  Hauptkirche St. Paulus  (540 m² (ohne Altarbereich) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 44Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Das geschieht durch eine Einbahnstraßenregelung: In der Hauptkirche St. Paulus  erfolgt der Zugang durch das Hauptportal, der Ausgang durch die Seitentür auf den kleinen Platz vor dem Paulusforum]. 

In der Hauptkirche St. Paulus werden Sitzplätze durch Kerzen 

und die Zuweisung der Sitzplätze durch das Ordnungspersonal gewährleistet.

Die Sitzplätze sind „versetzt“ (s.o.)markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. 

[Dafür werden bestimmte Sitzreihen/Sitzplätze vorgehalten.] Die Anzahl der [optional: markierten Sitzplätze / Stühle] überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.  Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht.

Dort wird ebenfalls Desinfektionsmittel bereit gestellt.] 

Türgriffe und Handläufe [ Bänke und Stühle, Toiletten] werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

Gottesdienstablauf

Ab dem 12.Juni.2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

Zwei Freitagabendgottesdienste im Monat um 18.00 Uhr in der Hauptkirche St. Paulus. 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. 

(Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.] 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt

Kollekten werden nur am Ausgang in bereitstehende Körbchen eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem … Mai 2020.