Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede

Gnadenkirche

Pfarrstraße 10

45359 Essen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege (Schaukästen / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.  

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung (die im Vorfeld per Voranmeldung per Telefon / E-Mail vergeben werden]

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Gnadenkirche (235m², 250 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 47

 Personen (ohne Mitwirkende) begrenzt. Ist mit den angemeldeten Personen die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden die Anmeldelisten kontrolliert und abgehakt. Daraus ergeben sich die Anwesenheitslisten. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, der Eingang erfolgt durch die beiden Eingangstüren mit einem „Platzanweiser“. In der Gnadenkirche erfolgt der Zugang durchdie beiden Eingangstüren, der Ausgang von hinten nach vorne für die jeweiligen Sitzreihen ebenfalls durch diese Türen.

In der Gnadenkirche werden Sitzplätze durch Zettel„versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl der markierten Sitzplätze überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Empore wird von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. 

Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

 

Gottesdienstablauf

Ab dem 31. Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

Ein verkürztes Formular ohne liturgische Gesänge und Gemeindegesang. Der Gottesdienst wird mit Orgel- und Instrumentalmusik (ohne Blasinstrumente) und Sologesang gestaltet. 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet.

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 31. Mai 2020.