Evangelische Kirchengemeinde

Dellwig-Frintrop-Gerschede

Gemeindezentrum Quellstraße 

Quellstr. 24

46117 Oberhausen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege öffentlich angekündigt. 

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung 

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. Im Gemeindezentrum Quellstraße (149qm, 100 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 30 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung: Im Gemeindezentrum Quellstraße erfolgt der Zugang durch das Hauptportal und auch der Ausgang, geregelt durch Aufsichtspersonal.

Im Gemeindezentrum Quellstraße werden Einzelstühle, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten, entsprechend der Höhe Maximalbesucherzahl, aufgestellt. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.

Türgriffe und Handläufe Stühle und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

Gottesdienstablauf

Ab dem … Mai 2020 [Datum einsetzen] wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

[Beschreibung der geplanten Präsenzgottesdienste] 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. [optional: Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.] 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. [alternative Option: Bei der Feier des Abendmahls wird besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; so unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben.] 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem … Mai 2020.  

 

 

Name der Kirchengemeinde      Dellwig – Frintrop - Gerschede

Predigtstätte, an der Präsenzgottesdienste stattfinden

Anschrift: St. Paulus, Tangabucht 12, 45357 Essen, Hauptkirche

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig – Frintrop – Gerschede das folgende Schutzkonzept.

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege [optional: Schaukästen / Lokalzeitung / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.  

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  (St. Paulus Hauptkirche: 12.6.; 26.6.; 10.7.; 24.7.; 14.8.; Donnerstag 27.8. um 18.00 Uhr)

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Telefonische Anmeldung bei Küsterin Nicole Krieger unter 0160/1512130

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten
  • Eintrag in Anwesenheitslisten im Eingangsbereich der Hauptkirche
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der  Hauptkirche St. Paulus  (540 m² (ohne Altarbereich) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 44Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Das geschieht durch eine Einbahnstraßenregelung: In der Hauptkirche St. Paulus  erfolgt der Zugang durch das Hauptportal, der Ausgang durch die Seitentür auf den kleinen Platz vor dem Paulusforum]. 

In der Hauptkirche St. Paulus werden Sitzplätze durch Kerzen 

und die Zuweisung der Sitzplätze durch das Ordnungspersonal gewährleistet.

Die Sitzplätze sind „versetzt“ (s.o.)markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. 

[Dafür werden bestimmte Sitzreihen/Sitzplätze vorgehalten.] Die Anzahl der [optional: markierten Sitzplätze / Stühle] überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.  Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht.

Dort wird ebenfalls Desinfektionsmittel bereit gestellt.] 

Türgriffe und Handläufe [ Bänke und Stühle, Toiletten] werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

Gottesdienstablauf

Ab dem 12.Juni.2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

Zwei Freitagabendgottesdienste im Monat um 18.00 Uhr in der Hauptkirche St. Paulus. 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. 

(Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.] 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt

Kollekten werden nur am Ausgang in bereitstehende Körbchen eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem … Mai 2020.  

16.01.2020                      15:00 Uhr Wiederbeginn mit Sektempfang und Imbiss
06.02.2020        15:00 Uhr

Über die seelsorgerische Arbeit mit Angehörigen der  Insassen und Angestellten in der JVA berichtet Pfarrerin Anke Augustin

20.02.2020        15:00 Uhr

„Helau und Alaaf“ wir feiern Karneval mit einer

 „Lustigen Verlosung

05.03.2020        15:00 Uhr Wir singen die Weltgebetstags Lieder unter der Leitung von Chorleiterin Martina Kreuz-Schüten 
19.03.2020  14:00 Uhr

Der Kindergarten kommt

02.04.2020

15:00 Uhr

Australien - Down Under

Ein Reisebericht von H.J. Pröpper

Osterferien               

07.05.2020

 

15:00 Uhr                                  Bibelquiz mit Pfarrer Rolf Brandt
11.05. -15. 05.2020  

Fahrt nach Kevelaer

05.06.2020 15:00 Uhr

"Abu Hassan“ Singspiel von Carl Maria von Weber.

Präsentiert von H.G. Papirnik mit seinem Papiertheater

Mittwoch, 17.06.2020

15:00 Uhr

IRAN - vom persischen Reich bis zur Gegenwart.                         

Der Bildvortrag zeigt die antike, mittelalterliche und landschaftliche Schönheit des Landes                        

Referentin: Gieslind Brodde

Sommerferien      
20.08.2020 15:00 Uhr „Essen historisch“ Referent Burkhard Effertz gesammelte Motive entführen uns auf eine Zeitreise durch die Geschichte unserer Stadt.

03.09.2020

9:00 Uhr

Tagesausflug nach Heinsberg zur Strickwarenfabrik Marcienne, Modenschau, Mittagessen im Haus Lutgen, Fahrt zur Glasbläserei Gerardo.

17.09.2020

15:00 Uhr „Rätselhaftes“ gemeinsam lösen wir einen Kriminalfall, ergründen die Herkunft von Sprichwörtern, kommen allerlei Rätselhaftem auf die Spur.        
01.10.2020 15:00 Uhr

"Interkulturelle Orientierung in der Stadt Essen"

Referat der Integrationsbeauftragten der Stadt Essen Frau Galina Borchers.

Herbstferien                                          
22.10.2020 14:00 Uhr

Der Kindergarten kommt

05.11.2020                                15:00 Uhr          Wir machen Musik….mit Claudia Kremeyer

19.11.2020

15:00 Uhr Missionarinnen der Nächstenliebe erzählen von ihrer Ordensgründerin Mutter Teresa.
03.12.2020 15:00 Uhr

„Wenn der Samowar summt…“

Einen heimeligen Nachmittag mit Kerzen, Tee und russischen Märchen bereitet uns Märchenerzählerin Rosemarie Dinklage.

17.12.2020 15:00 Uhr

Adventsfeier

Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede

Gemeindezentrum Kattendahl

Kattendahlhang 12a

45359 Essen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege (Schaukästen / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.  

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung (die im Vorfeld per Voranmeldung per Telefon vergeben werden]

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. Im Gemeindezentrum Kattendahl (230 m², 200 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 35 Personen (ohne Mitwirkende) begrenzt. Ist mit den angemeldeten Personen die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden die Anmeldelisten kontrolliert und abgehakt. Daraus ergeben sich die Anwesenheitslisten. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch gezielten Einlass und Platzanweisung. Im Gemeindezentrum Kattendahl erfolgt der Eingang durchdie Eingangstüre, der Ausgang von hinten nach vorne ebenfalls durch diese Tür.

Im Gemeindezentrum Kattendahl werden Sitzplätze durch Zettel„versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. (Darüber hinaus besteht die alternative Möglichkeit, Einzelstühle, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten, entsprechend der Höhe Maximalbesucherzahl, aufzustellen.) Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl der markierten Sitzplätze überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Empore wird von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. 

Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

 

Gottesdienstablauf

Ab dem 31. Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

Ein verkürztes Formular ohne liturgische Gesänge und Gemeindegesang. Der Gottesdienst wird mit Orgel- und Instrumentalmusik (ohne Blasinstrumente) und Sologesang gestaltet. 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 31. Mai 2020.  

 

Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede

Gnadenkirche

Pfarrstraße 10

45359 Essen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege (Schaukästen / Gemeinde-Homepage] öffentlich angekündigt.  

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung (die im Vorfeld per Voranmeldung per Telefon / E-Mail vergeben werden]

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Gnadenkirche (235m², 250 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 47

 Personen (ohne Mitwirkende) begrenzt. Ist mit den angemeldeten Personen die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden die Anmeldelisten kontrolliert und abgehakt. Daraus ergeben sich die Anwesenheitslisten. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, der Eingang erfolgt durch die beiden Eingangstüren mit einem „Platzanweiser“. In der Gnadenkirche erfolgt der Zugang durchdie beiden Eingangstüren, der Ausgang von hinten nach vorne für die jeweiligen Sitzreihen ebenfalls durch diese Türen.

In der Gnadenkirche werden Sitzplätze durch Zettel„versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl der markierten Sitzplätze überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Empore wird von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. 

Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

 

Gottesdienstablauf

Ab dem 31. Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

Ein verkürztes Formular ohne liturgische Gesänge und Gemeindegesang. Der Gottesdienst wird mit Orgel- und Instrumentalmusik (ohne Blasinstrumente) und Sologesang gestaltet. 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet.

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 31. Mai 2020.  

 

Datenschutzerklärung

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1. Allgemeines

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Schilfstraße 4, 45357 Essen

Tel: 0201-178410
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Im Folgenden „Verantwortlicher“ oder „wir“ genannt.

 

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RA Petra von Böhlen

Tel: 0201-50707060

 


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5. Betroffenenrechte

Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft nach § 19 DSG-EKD, das Recht auf Berichtigung nach § 20 DSG-EKD, das Recht auf Löschung nach § 21 DSG-EKD, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach § 22 DSG-EKD sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach § 24 DSG-EKD. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (§ 46 DSG-EKD in Verbindung mit §39 DSG-EKD).

 

6. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling erfolgen nicht.

 

7. Mitteilungspflichten des Verantwortlichen

Wir teilen gemäß § 23 DSG-EKD allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach §§ 20-22 DSG-EKD mit, es sei denn, die Mitteilung ist unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Wir unterrichten Sie über die Empfänger, wenn Sie dies verlangen.

 

8. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht gemäß § 25 DSG-EKD, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von § 6 Ziffer 1, 3, 4 oder 8 Widerspruch einzulegen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Der Widerruf kann formfrei erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Ev. Kirchengemeinde Essen Dellwig-Frintrop-Gerschede
Schilfstraße 4, 45357 Essen

Tel: 0201-178410
email: info@gemeindedfg.de


9. Recht auf Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Sie haben gemäß § 11 Abs. 3 DSG-EKD das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Damit gilt der Widerruf immer nur für die nach dem Widerruf geplante Verarbeitung. Der Widerruf ist formlos möglich. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, eine andere (gesetzliche) Grundlage gestattet dies. Erfolgt jedoch ein Widerruf und es liegt kein anderer Erlaubnistatbestand vor, so müssen gemäß §21 Abs. 1 Ziffer 3 DSG-EKD die personenbezogenen Daten auf Ihren Wunsch hin unverzüglich gelöscht werden. Der Widerruf kann formfrei erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Ev. Kirchengemeinde Essen Dellwig-Frintrop-Gerschede

Zugstraße 17, 45357 Essen

Tel: 0201-178410
email: info@gemeindedfg.de